Am Königsschießen dürfen nur Mitglieder der Schützengesellschaft teilnehmen. Dies gilt nicht für die Schießwettbewerbe der Schüler und Jugendlichen im Rahmen des Schützenfestes.
Der Schülerkönig wird mit dem Luftgewehr, alle anderen Könige werden mit dem KK-Gewehr ausgeschossen.
Beim Königsschießen und beim Preisschießen im Rahmen des Schützenfestes dürfen nur die vom Schießsporteiter bereitgehaltenen Scheibenbüchsen verwendet werden. Die Feststellung und Auswertung der Ergebnisse werden nach dem Abschluss des Königsschießens von einer Kommission vorgenommen, die sich aus dem Schießsportleiter, drei Schießmeistern und dem Schriftführer zusammensetzt. Entscheidungen werden durch Mehrheitsentschlüsse getroffen.
Die Würde des Schützenkönigs erlangt derjenige, der den besten Schuss abgegeben hat. Hat dieser auch auf die zweite Scheibe den besten Schuss abgegeben, so wird er König mit dem besseren Schuss. Die schlechtere Zehn dieses Schützen entfällt. An seine Stelle rückt der Schütze mit der nächstbesseren Zehn.
Der Schülerkönig wird durch die höchste Ringzahl ermittelt.
Im Rahmen des Königsschießens der Ringkönig bzw. die Ringkönigin durch die höchste Gesamtringzahl ermittelt. Diese Würde schließt die Königswürde auf einer anderen Scheibe nicht aus.
Im Rahmen des jährlichen stattfindenden Königsschießens, wird der Handwerksmeisterkönig (Industrie- und Handwerksmeisterkönig, der Gemeinde Liebenburg und der Schützengesellschaft ausgeschossen. Teilnahmeberechtigt sind alle selbständigen und nicht selbstständigen Handwerksmeister der Gemeinde Liebenburg, sowie Handwerksmeister, die Mitglied unserer Schützengesellschaft sind und der Wohnsitz in oder auch außerhalb der Gemeinde Liebenburg liegt. Die Durchführung, Beaufsichtigung und die Auswertung obliegt der SG-Lbg.
Der Volkskönig, über 18 Jahre alt, wird unter den gleichen Bedingungen ermittelt. Der Volkskönig wird für ein Jahr beitragsfreies Mitglied.